Birkenblätter gerebelt Bio-Qualität zum Räuchern (Betula pendula)
Unsere getrockneten Birkenblätter stammen aus eigener Wildsammlung, werden liebevoll gesammelt und schonend luftgetrocknet und erst bei Bestellung verpackt, damit ihre Aromen und Wirkstoffe lange erhalten bleiben. Sie sind keine Massenware, wie sie in vielen Online-Shops angeboten werden.
Bei den Kelten und Germanen gehörte die Birke zu den heiligen Bäumen. So war sie z.B. der Göttin Birgit geweiht, die die Schutzherrin der Dichter, Schmiede und Ärzte ist. Verwendung fanden bei Ritualen das Holz, die Rinde, die Knospen und die Blätter. Aus dem Holz der Birke fertigte man gern Amulette gegen Hexen und Dämonen, gegen den sog. Bösen Blick oder schwarze Magie. Die Birke spielt auch heutzutage noch eine große Rolle, vorwiegend in der Volksmedizin, da die Bestandteile der Birke harntreibend und entzündungshemmend wirken ebenso gegen Gicht und Rheuma u.a.
Geräuchert wird heutzutage sehr oft mit dem Holz oder der Rinde, aber auch die Blätter und Knospen eigenen sich hervorragend als Räucherwerk. Birkenblätter bieten sich besonders für Frühlingsräucherungen oder Jahreskreisfesten (z.B. für die Göttin Ostera zu Ostern) an. Birken gelten als Symbol der Jugend und der Freude am Leben, dieses geben sie auch in Räucherungen weiter. Eine Räucherung mit Birke fördert nicht nur die Lebenslust und Kreativität, sondern sie wirkt auch reinigend, stärkend, ermutigend. Getrocknete Blätter lassen sich sehr gut mit Harzen oder weiteren Bestandteilen von anderen Bäumen verräuchern, aber auch mit Pflanzen wie Beifuß, Lavendel, Lindenblüten, Eibischblätter oder Kamille.
Hinweis: Wir möchten an dieser Stelle deutlich darauf verweisen, dass Räucherwerk kein Lebensmittel (z.B. zum Zubereiten von Tees o.ä.) ist, sondern nur zum Räuchern zu verwenden darf. Mit diesem Hinweis schließen wir jedwede Haftung aus. Aussagen zu Wirkungen einer bestimmten Pflanze tragen den Charakter von Erfahrungswerten vorwiegend aus der Volksmedizin und sind nicht als medizinische Aussagen zu betrachten, da der Gesetzgeber dies bei Händlern - vor allem Kräuterhändlern - nicht zulässt.