Königskerzen Samen Bio-Qualtiät zum Räuchern (Verbascum)
Die prächtigen Königskerzen sind seit Alters her nicht nur als Heilkraut bekannt, sondern gelten auch als alte Schutz- und Magiepflanzen. Bei den Druiden war sie besonders als Wetterpflanze geehrt, da es hieß, sie könne atmosphärische Turbulenzen auflösen. Das war ein Grund, dass man mit Königskerze besonders bei Gewittern räucherte. Doch sie neutralisiert nicht nur diese Spannungen, sondern auch emotionale. Deshalb hilft sie nach Ärger und Streitigkeiten die Spannungen wieder aufzulösen. Als alte Magierpflanze wird sie auch bei Schutzräucherungen verwendet, da sie bösem Zauber und Dämonen schützt. Ebenso neutralisiert sie bei Reinigungsräucherungen Haus und Hof. Wer seine Aura wieder einmal reinigen möchte, sollte hierzu mit Königskerze räuchern. Auch gegen Elektrosmog ist sie sehr hilfreich. Sie ist ein guter Helfer bei Stress und Erschöpfung und hilft durch ihre stimmungsaufhellenden Eigenschaft bei mangelndem Mut und Selbstvertrauen. Beim Verräuchern entfaltet die Königskerze einen leicht warmen, fruchtig bis honigartigen Duft, was beim Samen aber kaum zu verzeichnen ist. Der Samen sowie die Blüten können einzeln oder in Mischungen mit Beifuß, Lavendel, Salbei, Wacholder, Fichten- oder Kiefernharz sowie deren Nadeln, aber auch mit Bernstein, Copal oder Weihrauch verräuchert werden.
Der Samen der Königskerze stammt aus eigener Wildsammlung, werden liebevoll gesammelt und schonend luftgetrocknet und erst bei Bestellung verpackt, damit ihre Aromen und Wirkstoffe lange erhalten bleiben. Sie sind keine Massenware, wie sie in vielen Online-Shops angeboten werden.
Hinweis: Wir möchten an dieser Stelle deutlich darauf verweisen, dass Räucherwerk kein Lebensmittel (z.B. zum Zubereiten von Tees o.ä.) ist, sondern nur zum Räuchern zu verwenden darf. Mit diesem Hinweis schließen wir jedwede Haftung aus. Aussagen zu Wirkungen einer bestimmten Pflanze tragen den Charakter von Erfahrungswerten vorwiegend aus der Volksmedizin und sind nicht als medizinische Aussagen zu betrachten, da der Gesetzgeber dies bei Händlern - vor allem Kräuterhändlern - nicht zulässt.