Schafgarbe Blüten Bio-Qualität zum Räuchern
Die Schafgarbe zählte bei den Kelten und Germanen zu den heiligen Heil- und Zauberpflanzen. Wie schon beim Schafgarbenkraut beschrieben, ist Schafgarbe eine sehr alte Orakelpflanze, die Intuition sowie Hellsichtigkeit fördert und unterstützt. Für die Traumarbeit ist sie sehr förderlich. Vor allem von den alten Kelten wurde die Schafgarbe benutzt, um u.a. das Wetter vorherzusagen. Eine Räucherung mit Schafgarbe gibt uns Mut, Entschlüsse zu fassen und zu realisieren oder Ängste zu überwinden und unterstützt uns im Streben nach Weisheit. Der Duft von Schafgarbe und ihren Blüten harmonisiert, beruhigt, bringt uns wieder in unser seelisches Gleichgewicht und wirkt somit ausgleichend. Der Räucherduft sorgt für eine harmonische Raumatmosphäre. Eine Räucherung mit Schafgarbe ist aber auch bei Heilungs- oder Danksagungsritualen hervorragend geeignet. Selbstheilungskräfte werden aktiviert und der eigene Wille gestärkt. Eine Schafgarben-Räucherung hat auch eine hohe Schutzwirkung. Da auch die Blüten der Schafgarbe einen sehr starken würzigen Duft verbreiten, lassen sie sich besonders gut für Räuchermischungen einsetzen. Hier bieten sich u.a. Taubnessel, Holunder, Eisenkraut, Beifuß, Farnkraut, Holunder, Wacholder und Johanniskraut an, aber auch Harze wie Fichten- oder Kiefernharz, Bernstein, Myrrhe.
Unsere Schafgarbenblüten stammen aus eigener Wildsammlung, werden liebevoll gesammelt und schonend luftgetrocknet und erst bei Bestellung verpackt, damit ihre Aromen und Wirkstoffe lange erhalten bleiben. Sie sind keine Massenware, wie sie in vielen Online-Shops angeboten werden.
Hinweis: Wir möchten an dieser Stelle deutlich darauf verweisen, dass Räucherwerk kein Lebensmittel (z.B. zum Zubereiten von Tees o.ä.) ist, sondern nur zum Räuchern zu verwenden darf. Mit diesem Hinweis schließen wir jedwede Haftung aus. Aussagen zu Wirkungen einer bestimmten Pflanze tragen den Charakter von Erfahrungswerten vorwiegend aus der Volksmedizin und sind nicht als medizinische Aussagen zu betrachten, da der Gesetzgeber dies bei Händlern - vor allem Kräuterhändlern - nicht zulässt.